Gemäss Bericht der behandelnden Ärzte zuhanden der Rekurskommission vom 21. Juli 2008 sei beim krankheitsuneinsichtigen Rekurrenten Fremdgefährdung und mögliche Selbstgefährdung nicht recht abschätzbar. Der Rekurrent versuche sehr stark, seine Symptomatik zu dissimulieren. (...)