Pflichten aus dem Vertrag können auch Nebenpflichten sein. Dass die Garantie nach der Abnahme hinfällig wird, kann dem Wortlaut nicht entnommen werden. Auch bei der Garantiedauer (25.11.2022 bis 28.02.2025) erfolgt kein Hinweis, dass die Garantie nicht nur durch Zeitablauf, sondern auch durch die Abnahme bzw. mit Ablieferung des Werks endet. Weiter ist festgehalten, dass die Garantie innerhalb der vereinbarten Garantiedauer gelte und danach automatisch erlösche. Ein anderer (automatischer) Erlöschungsgrund (wie beispielsweise die Abnahme des Werks) wird nicht aufgeführt.