dungen der Bank als Garantin gegenüber dem Zahlungsanspruch des Begünstigten, 1997, N 1383). 12.4 Die Garantie der Beklagten verweist nicht (explizit) auf den Werkvertrag vom 20. Oktober 2022. Als «Art der Leistung / BKP» wurde in der Garantie aber der im Werkvertrag umschriebene Vertragsgegenstand (Ziff. 1.1 [Hervorhebungen hinzugefügt]: «Der Besteller überträgt hiermit dem Totalunternehmer die Planung und die schlüsselfertige, betriebsbereite Erstellung des folgenden, in den Vertragsgrundlagen umschriebenen Bauwerks samt Apparaten, maschinellen Anlagen, Aussenanlagen etc. […]»; KB 3) wörtlich übernommen.