Die Ziehung der Garantien erfolgte innerhalb der auf den Erfüllungsgarantien aufgeführten Garantiedauer bis 28. Februar 2025. Die F.________ hat im April 2025 die Garantiesumme an die Klägerin ausbezahlt (KB 23 und 24). 8.5 Mit Schreiben vom 26. Februar 2025 forderte die Klägerin die Beklagte zur Zahlung der Garantiesumme bis zum 14. März 2025 auf (KB 19). Das Schreiben wurde der Beklagten vorab per E-Mail zugestellt (KB 20). Die Beklagte kam der Zahlungsaufforderung nicht nach (Klage Rz. 38; Klageantwort Rz. 33).