Eine einfache Erklärung des Begünstigten löst demnach die Verpflichtung des Garanten aus, die vorgesehene Summe zu bezahlen (E. 11.2). Die Beklagte konnte nicht eine über den Wortlaut des Garantieversprechens hinausgehende Substantiierung verlangen, inwiefern der Vertrag nicht vertragsgemäss erfüllt worden ist. Ebenso kann sie die Zahlung nicht mit Hinweis darauf verweigern, dass die Vertragserfüllung dennoch korrekt erfolgt sei (E. 14). Erwägungen: I.