PKV beläuft sich der Honorarrahmen bei einer Streitigkeit mit einem Streitwert bis CHF 50ꞌ000.00 auf CHF 3ꞌ200.00 bis CHF 15ꞌ700.00. Einschlägig ist hier des weiteren Art. 5 Abs. 3 PKV, welcher für summarische Verfahren bestimmt, dass das Honorar 30 bis 60 Prozent des Honorars gemäss Abs. 1 beträgt. Der Rahmen geht hier folglich von CHF 960.00 (30 % von CHF 3ꞌ200.00) bis maximal CHF 9ꞌ420.00 (60 % von CHF 15ꞌ700.00).