Die Schätzung der Gesuchstellerin scheint nicht offensichtlich unrichtig zu sein, weshalb darauf abzustellen ist. 24.2 Ausgehend von einem Streitwert von CHF 50ꞌ000.00 liegt die Entscheidgebühr zwischen CHF 2ꞌ000.00 bis CHF 22ꞌ000.00 (Art. 42 Bst. b VKD). Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich die Entscheidgebühr nach dem gesamten Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (Art. 5 VKD). Für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen vor Eintritt der Rechtshängigkeit einer Klage kann die Mindestgebühr unterschritten werden (Art. 42 Abs. 2 VKD).