13 Abs. 2 MSchG). 18.2 Die Gesuchstellerin ist Inhaberin diverser in der Schweiz registrierter Wort- und Bildmarken mit dem Namen «E.________» und der Bezeichnung «F.________» (vgl. GB 2). Der Gesuchsgegner hat beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) drei Markeneintragungsgesuche (Nr. .________/2025, Nr. .________/2025 und Nr. I.________/2025) für die Wortmarke «E.________» eingereicht (GB 17). 18.3 Die Gesuchstellerin beantragt, dem Gesuchsgegner einerseits den Gebrauch verschiedener Zeichen vorsorglich zu verbieten