4 (vgl. Urteile des Bundesgerichts 4A_265/2020 vom 28. Dezember 2020 E. 6.2.3; 4A_297/2020 vom 7. September 2020 E. 2.3), so dass hinsichtlich des Zeichens «E.________» ein Rechtsschutzinteresse der Gesuchstellerin gegeben ist. 11.2 Eine schweizerische Markenanmeldung des Zeichens «F.________» erfolgte bisher nicht. Der Gesuchsgegner bestreitet aber nicht, dass er weltweit Löschungsbegehren und -klagen gegen die gesuchstellerischen Marken «E.______