9. 9.1 Die Gesuchstellerin hat ihren Sitz in G.________, der Gesuchsgegner seinen Wohnsitz in H.________. Es liegt ein internationales Verhältnis i.S.v. Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) vor. Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 IPRG). 9.2 Gemäss Art. 22 Nr. 4 des Lugano-Übereinkommens (LugÜ;