im Zusammenhang mit jeglichen Waren und Dienstleistungen zu verwenden, sowie weitere Marken, welche den Begriff «E.________» und/oder «F.________» enthalten, im Schweizer Markenregister zu hinterlegen. (2) Es sei das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum anzuweisen, die Prüfung der Markeneintragungsgesuche Nr. .________/2025, Nr. .________/2025 und Nr. .________/2025, alle den Begriff «E._____