Demnach müssen allfällige zusätzliche Anforderungen, wie die Einhaltung üblicher oder vorgeschriebener Grundsätze für das Erbringen der Dienstleistung oder die traditionelle Verbundenheit derjenigen Person, welche die Dienstleistung erbringt, mit dem Herkunftsland, ebenfalls erfüllt sein. Tritt ein Unternehmen mit den Herkunftsangaben «Swiss» und dem abgebildeten Schweizerkreuz in der Schweiz auf dem Finanzmarkt auf und bietet Finanzdienstleistungen an, so gehen die massgeblichen Verkehrskreise davon aus, dass dieses Unternehmen über die für diese Dienstleistungen nötigen Bewilligungen verfügt und da-