Zu denken wäre etwa an Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen oder Sozialversicherungsnachweise. Drei der vier von der Beklagten genannten Personen, die angeblich in Zug arbeiten, haben gemäss Handelsregistereinträgen (der Beklagten sowie der C.________ AG) Wohnsitz im Ausland: G.________, Präsident des Verwaltungsrates der Beklagten, ist deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in K.________. I.________, Direktor der Beklagten, ist deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in L.________. J.________, Mitglied des Verwaltungsrates der C.________ AG, ist lettischer Staatsangehöriger und wohnhaft in M.________.