Es befinden sich ausserdem keinerlei relevante Unterlagen zu einer Geschäftsund Verwaltungstätigkeit in der Schweiz in den Akten. Das mit der Klageantwort eingereichte Organisationsdiagramm enthält diesbezüglich keine relevanten Informationen. Es fehlen jegliche Nachweise über die Existenz und Nutzung von Büroräumlichkeiten in Zug, wo die Klägerin mit einer c/o-Adresse im Handelsregister eingetragen ist. Bezüglich des in der Vorkorrespondenz erwähnten «Hauptsit-