Die Beklagte erbringe ihre Leistungen gegenüber der Kundschaft ausschliesslich über das Internet. Es entspreche den heutigen technischen und aus internationaler Arbeitsteilung resultierenden Gegebenheiten, dass Unternehmen, wenn sie so «internetbasiert, online-zentriert und auf den internationalen Finanzmarkt bezogen» seien, wie die Beklagte, am Geschäftssitz mitunter nur wenige dauerhaft anwesende Mitarbeiter hätten. Als einzige Urkunde legte die Beklagte der Klageantwort ein Organisationsdiagramm betreffend die gesellschaftsrechtliche Struktur des Konzerns bei.