_ persönlich befragt werden. Bei der Finanzdienstleistungsbranche könne aufgrund des globalen Charakters und der grenzüberschreitenden Auswirkungen der angebotenen Transaktionen kein einzelner Ort der Erbringung einer Dienstleistung mehr bestimmt werden. Die Beklagte erbringe ihre Leistungen gegenüber der Kundschaft ausschliesslich über das Internet.