10. 10.1 10.1.1 Der Gebrauch unzutreffender Herkunftsangaben ist verboten (Art. 47 Abs. 3 Bst. a MSchG). Ob der Gebrauch einer Herkunftsangabe zutreffend ist oder nicht, hängt davon ab, ob die nach den Art. 48 ff. MSchG ermittelte tatsächliche Herkunft der bezeichneten Waren oder Dienstleistungen innerhalb des Gebiets liegt, auf das die Herkunftsangabe verweist. Ebenfalls verboten ist der Gebrauch eines Namens, einer Firma, einer Adresse oder einer Marke im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen fremder Herkunft, wenn sich daraus eine Täuschungsgefahr ergibt (Art. 47 Abs. 3 Bst. c MSchG).