und Strukturierung, Rahmen für die Risikobereitschaft der Gruppe, Spreads/Gebühren, Marketing Focus, Partner/Affiliation Kampagnen- und Provisionspläne, Möglichkeiten der Einnahmeerweiterung, Fokus-Länder und Verfahren für Ausfallzeiten». Die Beklagte macht denn auch nicht geltend, die Tochtergesellschaften würden ihre Dienstleistungen direkt am Markt anbieten, oder beabsichtigen, dies zu tun. Damit nutzt die Beklagte die Herkunftsangaben ohne weiteres kennzeichenmässig.