29 zu Art. 47 MSchG; vgl. auch die Botschaft vom 18. November 2009 zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen [«Swissness»-Vorlage]; BBl 2009 8533 ff. [nachfolgend: Botschaft Swissness], 8582, die zwar jeden Gebrauch im Geschäftsverkehr als unzulässig qualifiziert, dies aber sogleich mit Ausführungen zum zulässigen dekorativen Gebrauch relativiert).