Auch die (teilweise durch den dreieckigen Hintergrund von der Schweizerfahne leicht abgeänderte) Abbildung des Schweizerkreuzes ist ohne weiteres geeignet, die Herkunft von Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen, die aus der Schweiz stammen. 8.4 Sowohl der Begriff «Swiss» als auch die Abbildung des Schweizerkreuzes werden vom massgeblichen Publikum im Rahmen der konkreten Verwendung durch die Beklagte in der Firma und der Domain sowie auf der Website, auf der die Dienstleistungen angeboten werden, als Hinweis auf die Herkunft dieser Dienstleistungen verstanden.