Auch die massgeblichen Finanzdienstleistungen, die das Unternehmen anbiete, würden in Zug stattfinden. 7.2.3 Mit Schreiben vom 28. Oktober 2024 (KB 9) erkundigte sich die Klägerin bei der Beklagten betreffend Anzahl Mitarbeitende, deren vertraglichen Arbeitsort, den Anteil der am Sitz in Zug erbrachten Arbeiten sowie die ausserhalb von Zug erbrachten Arbeiten (jeweils aufgeschlüsselt nach Funktion und Beschäftigungsgrad).