7.2 7.2.1 Mit Schreiben vom 19. Juli 2023 (KB 6) gelangte der mit der Durchsetzung der Swissness-Vorgaben im Ausland betraute Verein «Swissness Enforcement» an die Beklagte, da diese die Marke bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) angemeldet hatte (vgl. KB 7). 7.2.2 Mit Schreiben vom 13. September 2023 (KB 8) antwortete die Beklagte, vertreten durch den in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt D.________, Geschäftsführer und Gründer der BDSwiss Gruppe sei G.________. Er verbringe seine Zeit teilweise am Unternehmenssitz in Zug bzw. in Zürich und teilweise auf Zypern.