Auf der Website werden Anlagedienstleistungen angeboten. Bei einem Aufruf aus Bern ist das Angebot zur Eröffnung eines «Live- Trading-Kontos» standardmässig auf Deutsch eingestellt, das Wohnsitzland direkt auf «Switzerland» gesetzt und die Vorwahl ist automatisch jene der Schweiz (KB 16). In der Onlinepräsenz der Beklagten wird indes darauf verwiesen, dass es sich um ein Angebot handelt, welches von einer Tochter der Beklagten erbracht wird: «Ihr Konto wird von BDSwiss A.________ LTD, einer Gesellschaft der BDSwiss Unternehmensgruppe, geführt» (KB 17 und 18).