Sie bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen des Inund Auslandes (KB 2). Es handelt sich bei der Beklagten um eine Holdinggesellschaft, die verschiedene Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland hält, die insbesondere digitale Finanzdienstleistungen anbieten (vgl. E. 9.2).