SR 232.11) unter anderem zu Leistungsklagen gemäss Art. 55 Abs. 1 MSchG klageberechtigt, soweit Bezeichnungen wie «Schweiz», «schweizerisch» oder andere Bezeichnungen oder Symbole, die auf das geografische Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Sinne von Art. 48 Abs. 4 MSchG hinweisen, verwendet werden. 6.2 Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. Sie bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen des Inund Auslandes (KB 2).