Diesfalls wird der Beklagte verurteilt, den Klägerinnen 1 – 11 sowie 13 – 26 für vorgeschossene Gerichtskosten CHF 6ꞌ400.00 zu ersetzen. Beim Beklagten werden in diesem Fall CHF 1'500.00 an Gerichtskosten nachgefordert (separate Rechnung). 4. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen 1 – 11 sowie 13 – 26 eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 16ꞌ367.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 5. Die Klägerin 12 wird verurteilt, dem Beklagten eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 300.00 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 6. Zu eröffnen (Einschreiben): - den Parteien