CHF 5'500.00 an Gerichtskosten werden beim Beklagten nachgefordert (separate Rechnung). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Gerichtskosten um CHF 4'000.00 und betragen CHF 8'000.00, wobei diese im Umfange von CHF 7'900.00 dem Beklagten sowie im Umfang von CHF 100.00 der Klägerin 12 auferlegt und mit dem von den Klägerinnen geleisteten Kostenvorschuss von CHF 6ꞌ500.00 verrechnet werden. Diesfalls wird der Beklagte verurteilt, den Klägerinnen 1 – 11 sowie 13 – 26 für vorgeschossene Gerichtskosten CHF 6ꞌ400.00 zu ersetzen.