3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 12'000.00, werden im Umfang von CHF 11'850.00 dem Beklagten sowie im Umfang von CHF 150.00 der Klägerin 12 auferlegt und mit dem von den Klägerinnen geleisteten Kostenvorschuss von CHF 6ꞌ500.00 verrechnet. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägerinnen 1 – 11 sowie 13 – 26 für vorgeschossene Gerichtskosten CHF 6ꞌ350.00 zu ersetzen. CHF 5'500.00 an Gerichtskosten werden beim Beklagten nachgefordert (separate Rechnung).