13 (S. 22 f.) mit dem Titel «GAV: Info» ist aufgeführt, dass AF.________ zum GAV Stellung genommen, den Ablauf der Verhandlungen aufgezeigt hat und die Beweggründe des Zentralvorstands aufführte, weshalb die Abstimmung an der Präsidentenkonferenz als dringlich bezeichnet worden sei. Es wurden zwar keine Fragen gestellt und keine Bemerkungen gemacht, eine Abstimmung der DV und damit eine nachträgliche Genehmigung des Beschlusses durch das zuständige Organ des Vereins erfolgte jedoch nicht. Es hätte ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung gestellt werden und eine Abstimmung erfolgen können.