Im Gegensatz zur Muster-Datenschutzerklärung, die direkt mit dem Newsletter verknüpft war und heruntergeladen werden konnte (vgl. S. 3 des Newsletters, KB 4), findet sich kein Link, um den neuen GAV aufzurufen. Unerwähnt bleibt auch der Hinweis, dass der Antrag auf AVE eingereicht wurde und die Publikation im SHAB erfolgt ist. 15.2.5 Umstände, die sich im Vorfeld der Beschlussfassung abgespielt hatten, sind unerheblich. Aus dem Umstand, dass die Mitglieder Kenntnis davon hatten, dass der Beklagte in Verhandlungen über einen GAV steht und über welche Punkt diskutiert wurde, kann keine Kenntnisnahme des Beschlusses hergeleitet werden.