Der GAV in der neuen Fassung wurde den Mitgliedern nicht zugestellt, obwohl die Änderungen bereits per 1. Januar 2024 umgesetzt werden sollten. Es findet sich auch kein Hinweis, wo der neue GAV eingesehen werden könnte, oder dass sich die Mitglieder an ihre Sektionen wenden sollen, um sich über die Änderungen zu informieren. Im Gegensatz zur Muster-Datenschutzerklärung, die direkt mit dem Newsletter verknüpft war und heruntergeladen werden konnte (vgl. S. 3 des Newsletters, KB 4), findet sich kein Link, um den neuen GAV aufzurufen.