Er bringt vor, dass die Mitglieder spätestens mit Newsletter vom 17. November 2023 (KB 4) Kenntnis des neuen GAV erhalten hätten und die Änderungen bekannt oder zumindest ohne Weiteres zugänglich gewesen seien. Die Anfechtungsfrist sei vor Einreichung der Klage abgelaufen (vgl. Rz. 38 der Klageantwort, pag. 44). 15.2.3 Im Newsletter vom 17. November 2023 (KB 4) mit dem Betreff «Präsidentenkonferenz in Bern» wurden diverse Themen angesprochen (statutarische Geschäfte, Revision Didaktikmodul, paritätische Kommission, Projekte, allgemeine Informatio-