Die Klägerinnen haben in der Replik für die Klägerinnen 2 und 11 einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis des Beklagten eingereicht (Replikbeilagen [RB] 1 und 2) und nachgewiesen, dass diese beiden Klägerinnen Mitglieder sind. Dies wird vom Beklagten in der Duplik