_, unterzeichnet (KAB 10). Das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wurde am 14. November 2023 eingereicht. Die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB erfolgte am ________ 2023 (KAB 14). Der GAV (KB 6) wurde mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 allgemeinverbindlich erklärt (KAB 6). Dagegen wurden keine Einsprachen erhoben (vgl. Rz. 16 ff. der Klageantwort, pag. 37 ff.; Rz. 17 ff. der Replik, pag. 78 ff.).