Vom 15. August bis 12. September 2023 fand in diesem Zusammenhang eine Mail-Korrespondenz mit dem SECO statt (KAB 8). Die Präsidentenkonferenz des Beklagten beschloss am 30. Oktober 2023 die Zustimmung zu einer Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags. Der neue GAV wurde mit 15 Ja- gegen 11 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung angenommen. Die Protokollvereinbarung mit den Sozialpartnern, die als Grundlage für den Beschluss diente, wurde am 8. November 2023 durch den Zentralpräsidenten des Beklagten, AF.________, und dessen Vizepräsidentin, AG.________, unterzeichnet (KAB 10).