6 sondere die Delegiertenversammlung (DV) und die Präsidentenkonferenz (Art. 31 Bst. a und b der Statuten, KB 8). 14.2 Die Klägerinnen sind an unterschiedlichen Standorten im ________-gewerbe tätig. Gemäss ihren Angaben sind sie Mitglieder des Beklagten. Sie beantragen die Aufhebung des Beschlusses der Präsidentenkonferenz des Beklagten vom 30. Oktober 2023. Beim angefochtenen Beschluss der Präsidentenkonferenz des Beklagten geht es um den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV). 14.3 Der Beklagte und die Gewerkschaften AD.