13. Auch die weiteren Prozessvoraussetzungen (vgl. Art. 59 Abs. 2 ZPO) sind erfüllt, so dass auf die Klage einzutreten ist. III. 14. 14.1 Beim Beklagten handelt es sich um einen Verein, mit dem Zweck in der Schweiz durch den Zusammenschluss mit seinen Sektionen die Interessen und Anliegen des ________-gewerbes im Allgemeinen und der Mitglieder im Besonderen zu wahren, zu vertreten und Aufgaben gemeinsam zu lösen; er schliesst sich Spitzenverbänden der Wirtschaft und anderen Organisationen an, soweit diese dem Verbandszweck förderlich sind (vgl. Klagebeilage [KB] 1). Verbandsorgane sind insbe-