9. Am 14. Februar 2025 reichten die Klägerinnen (pag. 216 ff.) und am 28. Februar 2025 der Beklagte (pag. 223 ff.) die Honorarnoten ein. II. 10. Das Gericht tritt auf eine Klage ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 59 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]). Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob dies der Fall ist (Art. 60 ZPO).