Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1% MwSt.) zulasten des Beklagten. 2. Der Beklagte reichte am 9. April 2024 (Eingang beim Handelsgericht am 11. April 2024) seine Klageantwort ein und stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 31 ff.): 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Klage vollumfänglich abzuweisen.