alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AC.________ gegen AA.________ vertreten durch Rechtsanwalt AB.________ Beklagter Gegenstand Klage vom 15. Januar 2024 3 Regeste Art. 75 ZGB; Anfechtung Vereinsbeschluss Der angefochtene Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 30. Oktober 2023 ist aufzuheben, da er weder vom zuständigen Vereinsorgan getroffen, noch nachträglich genehmigt wurde. Die Aufhebung erfolgt rückwirkend und die Gutheissung der Anfechtungsklage wirkt nicht nur zwischen den Verfahrensparteien, sondern erga omnes (E. 18). Erwägungen: