Daraus ist ersichtlich, dass die Marken der Klägerin und diejenige der Beklagten identische Waren und Dienstleistungen beanspruchen, was sich z.B. bezüglich der Klasse 14 aus der Gegenüberstellung der Warenverzeichnisse der Marke «LON- GINES» (fig.) Nr. 69445 und der streitgegenständlichen Marke ergibt: