Bezüglich der ersten Silbe besteht eine klangliche Ähnlichkeit, auch unter Berücksichtigung, dass bei französischer Aussprache der klägerischen Marke die Buchstaben «LON» eine Einheit bilden. Bezüglich der zweiten Silbe besteht aufgrund der geänderten Platzierung der identischen Buchstaben eine unterschiedliche Klangwirkung, die Betonung erfolgt jedenfalls auf der ersten Silbe. Die Vokalfolge stimmen dabei bezüglich E – O überein, wobei die Marke der Klägerin noch ein «I» enthält. Sowohl die jüngere als auch diese älteren Marken enthalten zudem ein sehr ähnliches Bildelement. Beide figurativen Motive sind ähnlich aufgebaut: