16. Die Klägerin beantragt, die Schweizer Marke Nr. 772297 «LOSENGS» (fig.) der Beklagten nichtig zu erklären, das Urteil dem IGE mitzuteilen und die Marke durch das IGE löschen zu lassen (Rechtsbegehren 1 und 2). 16.1 Die Nichtigkeitsklage ist ein Anwendungsfall der negativen Feststellungklage (Art. 52 MSchG). Mit ihr verlangt die Klägerin Feststellung der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke. Letztlich zielt die Klage aber auf Löschung der Eintragung durch das IGE nach erfolgter Feststellung durch das Gericht ab.