12.3 Laut Schätzungen von Morgan Stanley und LuxeConsult überschritt der Jahresumsatz der Klägerin im Jahr 2022 ________ Franken (KB 21). Bei den Marken der Klägerin handelt es sich, insbesondere im Bereich der Uhren, um lange und intensiv genutzte Marken. Es ist von einer schweizweit hohen Bekanntheit auszugehen (Rz. 40 ff. der Klage, pag. 16).