12. 12.1 Die Klägerin, bei der es sich um eine Gesellschaft der Swatch-Gruppe handelt, ist Schweizer Uhrenherstellerin mit einer der ältesten eingetragenen Uhrenmarken der Welt. Die unter ihren Marken vertriebenen Uhren sind weltbekannt. Bereits vor über 70 Jahren wurde die Uhrenmarke «LONGINES» vom Handelsgericht des Kantons Bern als «altbekannt» beurteilt (Rz. 1 ff. und 32 ff. der Klage, pag. 4 ff. und 11 ff.; ZGJB 1953, 87). 12.2 Die Klägerin besitzt diverse Wortmarken (pag. 13), Wort- und Bildmarken (pag. 14) sowie Bildmarken (pag. 15), u.a. die folgenden (KB 15 – 19):