5 riell zu prüfen (Urteil des Bundesgerichts 4C.175/2002 vom 21. August 2002 E. 2.2.). 9.6 Mit Rechtsbegehren 3 beantragt die Klägerin der Beklagten zu verbieten, inskünftig Marken «LOSENGS» und/oder für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14 und/oder 35 mit Wirkung für die Schweiz (beim IGE oder bei der WIPO) zu hinterlegen bzw. zu registrieren. 9.6.1 Es handelt sich dabei um ein Unterlassungsbegehren. Unterlassungsbegehren setzen ein besonderes Rechtsschutzinteresse voraus.