3. Es sei der Beklagten zu verbieten, inskünftig Marken LOSENGS und/oder für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14 und/oder 35 mit Wirkung für die Schweiz (beim IGE oder bei der WIPO) zu hinterlegen bzw. zu registrieren. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. 2. Mit Verfügung vom 14. Mai 2024 wurde die Beklagte aufgefordert, innert zwei Monaten ab Zustellung eine Klageantwort einzureichen (pag. 49 f.). Die Verfügung konnte der Beklagten am 16. Mai 2024 an der Adresse ihrer in Swissreg eingetragenen Vertreterin zugestellt werden (pag. 51).