1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 8'000.00, werden der Klägerin auferlegt und dem Gerichtkostenvorschuss von CHF 16'000.00 entnommen. Der Klägerin werden CHF 8'000.00 aus der Gerichtskasse erstattet. 3. Die Klägerin wird verurteilt, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 20'000.00 (inkl. Auslagen, keine Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen (Einschreiben): - den Parteien Mitzuteilen: - dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE)