12. Mit Schreiben vom 27. Februar 2025 teilte die Klägerin mit, dass sie auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichte (pag. 157 f.). 13. Mit Schreiben vom 3. März 2025 erklärte die Beklagte, dass auch sie auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichte (pag. 161 f.). 14. Mit Verfügung vom 10. März 2025 wurde die Hauptverhandlung vom 6. Mai 2025 abgesetzt und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 164 f.). 15. Die Kostennote der Parteivertreter der Klägerin ging am 12. März 2025 beim Handelsgericht ein (pag. 166 ff.).