9. Mit Schreiben vom 29. Januar 2025 teilte der Präsident des Handelsgerichts des Kantons Bern den Parteien mit, dass ihm das Verfahren HG 24 32 zur weiteren Instruktion übertragen worden sei und erkundigte sich bei den Parteien über deren Interesse an Vergleichsgesprächen (pag. 145). 10. Mit Schreiben vom 3. Februar 2025 erklärte sich die Klägerin als grundsätzlich vergleichsbereit (pag. 146). 11. Mit Schreiben vom 18. Februar 2025 stellte die Klägerin ein Dispensationsgesuch für die Hauptverhandlung (pag. 151 f.).